Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bluetest Testservice GmbH
Stand: März 2012

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bluetest
Testservice GmbH (im Folgenden: bluetest genannt).

1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bestimmungen des Auftraggebers, unsere Leistungen vorbehaltslos ausführen.

1.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote von bluetest sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Umfang der von bluetest zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von bluetest festgelegt. Ergänzend geltend diese Geschäftsbedingungen.

3. Leistungsumfang

3.1. bluetest ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

3.2. bluetest ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nach eigenem Ermessen berechtigt.

3.3. bluetest ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen Unterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Plausibilität zu überprüfen.

3.4. Soweit der gesamte Auftrag nur die Prüfung oder Begutachtung von Teilen einer Gesamtanlage betrifft, übernimmt bluetest keine Gewähr für die Ordnungsgemäßheit, einwandfreie Beschaffenheit und das Funktionieren der Gesamtanlage

4. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Vergütungen verstehen sich Netto in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten gültigen Mehrwertsteuer.

4.2. Die Vergütung ist nach Ausführung des Auftrages, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.3. Bei Aufträgen, deren Gesamtvergütung 1.000,00 € übersteigt, ist bluetest berechtigt, entsprechend dem angefallenen Aufwand Teilzahlungen in Rechnung zu stellen, die innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig sind.

4.4. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, so ist bluetest
berechtigt, die weiteren Ausführungen dieses Auftrages zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Lieferfristen

5.1. Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von
bluetest schriftlich bestätigt wurden.

5.2. Der Beginn der vereinbarten Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

5.3. Verzögerungen, die auf den Auftraggeber zurückzuführen sind, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

5.4. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart wird.

6. Annahmeverzug des Auftraggebers

Kommt der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug, so ist bluetest nach Setzung einer angemessenen Frist von maximal 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Begehrt bluetest Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn der Auftraggeber nicht einen geringeren oder bluetest einen höheren Schaden nachweist.

7. Sach- und Rechtsmängel

7.1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software bzw. die Prüfleistung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Bei Rechtsmängeln finden die folgenden Vorschriften sinngemäß Anwendung.

7.2. Nach Ablieferung der Software bzw. der Prüfleistung beim Auftraggeber wird dieser die Vertragsleistung unverzüglich auf etwaige Mängel hin untersuchen und solche bluetest umgehend mitteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 377 HGB. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, stehen dem Auftraggeber die Rechte, wie sie zu Mängeln im folgenden geregelt sind, hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu.

7.3. Etwa auftretende Mängel sind vom Auftraggeber in für bluetest möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und bluetest schriftlich unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

7.4. Teilt der Auftraggeber Mängel gemäß vorstehendem Absatz mit, wird bluetest wie folgt Nacherfüllung leisten: bluetest ist berechtigt, den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder durch Neulieferung zu erledigen. Der Auftraggeber kann innerhalb angemessener Frist eine Neulieferung oder Nachbesserung verlangen, wenn für ihn die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.

7.5. Die Mangelbeseitigung durch bluetest kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Auftraggeber erfolgen.

7.6. Stellt sich heraus, dass ein, vom Auftraggeber gemeldeter Mangel, tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die Vertragsleistung zurückzuführen ist, ist bluetest berechtigt, den mit der Analyse und sonstigen Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste für Dienstleistung von bluetest gegenüber dem Auftraggeber zu berechnen.

8. Minderung oder Rücktritt

8.1. Ist bluetest mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Auftraggeber berechtigt, bluetest eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist bluetest auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.2. Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht bluetest während der Nachfristen die Anzahl der Nacherfüllungsversuche in Abhängigkeit von der Art des Mangels, den betroffenen Umständen (Personal u.ä.), sowie der Art der betroffenen Software (Beteiligung Dritter u.ä.) frei.

9. Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Neben dem Rücktritt und der Minderung, kann der Auftraggeber, wenn bluetest ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.

10. Verjährung

Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr, ab Lieferung der Software bzw. der Prüfleistung. Dies gilt nicht im Falle von Ziff. 12.

11. Änderungen von Programmen durch Auftraggeber

Soweit der Auftraggeber Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass aufgetretene Fehler nicht auf diese Tatsache zurückzuführen sind und auch die Fehleranalyse und Beseitigung für bluetest dadurch nicht beeinträchtigt wird.

12. Arglistgarantie

Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch den Auftraggeber, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.

13. Haftungsbeschränkung

13.1 bluetest haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend diesen Bestimmungen:

13.2 Die Haftung von bluetest für Schäden, die durch bluetest oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

13.3 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung, auch bei einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung, von bluetest oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bluetest der Höhe nach unbegrenzt.

13.4 Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von bluetest zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.

13.5 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet bluetest, wenn keiner, der in den Ziffern 13.2. – 13.4. und 13.7. genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden.

13.6 Jede weitere Haftung auf Schadensersatz, insbesondere Haftung ohne Verschulden, ist ausgeschlossen.

13.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Umfang der Rechtseinräumung

14.1. bluetest behält an der gelieferten Software urheberrechtliche und gewerbliche Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

14.2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, erwirb der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenden Programmträger enthaltenen oder sonst zur Verfügung gestellten Software. Diese darf nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung der Installation kopiert werden.

14.3. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende, gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

14.4. Die Dekomplilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse-Engineering) ist ebenfalls unzulässig. bluetest behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen.

15. Schutzrechte Dritter

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bluetest von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und bluetest auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. bluetest ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

16. Geheimhaltung, Datenschutz

16.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Vertragspartner als solche bezeichnet werden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln.

16.2. Der Auftraggeber wird sämtliche, von bluetest gelieferte Programme, Codes und Dokumentationen, sowie Konzeptionen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses von bluetest behandeln.

16.3. Von den schriftlichen Unterlagen, die bluetest zur Einsicht überlassen wurden oder die für die Durchführung von Aufträgen übergeben wurden, darf bluetest Abschriften oder Kopien für ihre Akten anfertigen und dort verwahren.

16.4. Der Auftraggeber ermächtigt bluetest, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

17. Abtretbarkeit von Ansprüchen, Aufrechenbarkeit, Zurückbehaltungsrechte

17.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus den mit bluetest geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von bluetest ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

17.2. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

18.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN Kaufrechtes.

18.3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von bluetest ist Stuttgart. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.